BBl 2025 3426
BBl 2025 3426
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene
vom 6. März 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und Artikel 13 des Gütertransportgesetzes vom 21. März 2025 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 742.41 ; AS 2025 749
³ BBl 2024 300
Art. 1
Für Investitionsbeiträge und Abgeltungen für Angebote und Leistungen des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene wird ein Verpflichtungskredit von 260 Millionen Franken für die Jahre 2026-2029 bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten mit der Basis Dezember 2020 = 100 Punkte sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2023: +2,2 Prozent;
b.
2024: +1,9 Prozent;
c.
2025: +1,1 Prozent;
d.
ab 2026: jährlich +1,0 Prozent.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
| Ständerat, 24. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 6. März 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene
keyboard_arrow_up