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Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028

Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 2013 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 742.140
³ BBl 2024 1280
Art. 1
Für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028 wird ein Zahlungsrahmen von 16 442 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028 (Entwurf)
Version: 14.05.2024
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Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028

Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 2013 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 742.140
³ BBl 2024 1280
Art. 1
Für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028 wird ein Zahlungsrahmen von 16 442 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028 (Entwurf)

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