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Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik

Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik vom 20. Juni 2017 (Stand 1. Januar 2024) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e des Bundesgesetzes über die Kran - kenversicherung vom 18. März 1994
1 und von Art. 4 Bst. b und c sowie Art. 6 bis
20 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
2 als Beschluss:
3

Art. 1 Spitalliste Akutsomatik

1 Es wird eine Spitalliste Akutsomatik mit dazugehörigen Spezifikationen erlassen (Anhänge 1 und 2 dieses Erlasses).
2 Die in der Spitalliste Akutsomatik aufgeführten stationären Leistungserbringer sind zugelassen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversi - cherung (OKP) gemäss Leistungsspektrum in Anhang 1 dieses Erlasses.
1 SR 832.10 .
2 sGS 320.1 .
3 Im Amtsblatt veröffentlicht am 3. Juli 2017, ABl 2017, 2160 ff.; in Vollzug ab 1. Juli 2017.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2018-008 20.06.2017 01.07.2017 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-008 11.09.2018 01.01.2019 Anhang 1 Name und In - halt geändert
2019-023 18.12.2018 01.01.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-054 19.03.2019 01.04.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-079 20.08.2019 01.07.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2020-014 31.03.2020 01.01.2020 Anhang 1 Inhalt geändert 2021-023 15.12.2020 01.01.2021 Anhang 1 Inhalt geändert 2021-076 07.09.2021 01.01.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 2022-027 22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 2022-058 15.11.2022 01.01.2023 Anhang 1 Inhalt geändert 2023-018 28.02.2023 01.03.2023 Anhang 1 Inhalt geändert 2023-059 29.08.2023 01.01.2024 Anhang 2 Inhalt geändert 2019-023 18.12.2018 01.01.2019 Anhang 2 Name und In - halt geändert
2021-023 15.12.2020 01.01.2021 Anhang 2 Inhalt geändert 2021-076 07.09.2021 01.01.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.06.2017 01.07.2017 Erlass Grunderlass 2018-008
11.09.2018 01.01.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-008
18.12.2018 01.01.2019 Anhang 1 Name und In - halt geändert
2019-023
18.12.2018 01.01.2019 Anhang 2 Inhalt geändert 2019-023
19.03.2019 01.04.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-054
20.08.2019 01.07.2019 Anhang 1 Inhalt geändert 2019-079
31.03.2020 01.01.2020 Anhang 1 Inhalt geändert 2020-014
15.12.2020 01.01.2021 Anhang 1 Inhalt geändert 2021-023
15.12.2020 01.01.2021 Anhang 2 Name und In - halt geändert
2021-023
07.09.2021 01.01.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 2021-076
07.09.2021 01.01.2022 Anhang 2 Inhalt geändert 2021-076
22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 2022-027
15.11.2022 01.01.2023 Anhang 1 Inhalt geändert 2022-058
28.02.2023 01.03.2023 Anhang 1 Inhalt geändert 2023-018
29.08.2023 01.01.2024 Anhang 1 Inhalt geändert 2023-059
Anhang 1
1 Spitalliste Akutsomatik für den Kanton St.Gallen Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer ANB-GNZ Akutstationäre Notfallbetten am Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) DER1.1 Dermatologische Onkologie u) u) j) DER1.2 Schwere Hauterkrankungen DER2 Wundpatienten HNO1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) HNO1.1 Hals- und Gesichtschirurgie HNO1.1.1 Komplexe Halseingriffe (Interdisziplinäre Tumorchirurgie) HNO1.2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen HNO1.2.1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie) HNO1.3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen) HNO1.3.1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/ oder Duraeröffnung HNO1.3.2 Cochlea Implantate (IVHSM) HNO2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie t) KIE1 Kieferchirurgie
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève NCH1 Kraniale Neurochirurgie NCH1.1 Spezialisierte Neurochirurgie i) NCH1.1.1 Behandlungen von vaskulären Erkrankungen des ZNS ohne die komplexen vaskulären Anomalien (IVHSM) NCH1.1.1.1 Behandlungen von komplexen vaskulären Anomalien des ZNS (IVHSM) NCH1.1.2 Stereotaktische funktionelle Neurochirurgie (IVHSM) NCH2 Spinale Neurochirurgie NCH2.1 Primäre und sekundäre intramedulläre Raumforderungen (IVHSM) NCH3 Periphere Neurochirurgie NEU1 Neurologie NEU2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems NEU2.1 Primäre Neubildung des Zentralnerven- systems (ohne Palliativpatienten) NEU3 Zerebrovaskuläre Störungen k) a) NEU3.1 Zerebrovaskuläre Störungen im Stroke Center (IVHSM) NEU4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik NEU4.1 Epileptologie: Komplex-Behandlung NEU4.2 Epileptologie: Komplex-Diagnostik mit Intensivmonitoring (IVHSM)
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève AUG1 Ophthalmologie n) n) n) n) n) n) AUG1.1 Strabologie n) n) n) n) n) n) AUG1.2 Orbita, Lider, Tränenwege n) n) n) n) n) n) AUG1.3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie n) n) n) n) n) n) AUG1.4 Katarakt n) n) n) n) n) n) AUG1.5 Glaskörper/Netzhautprobleme n) n) n) n) n) n) END1 Endokrinologie GAE1 Gastroenterologie GAE1.1 Spezialisierte Gastroenterologie g) a) VIS1 Viszeralchirurgie VIS1.1 Grosse Pankreaseingriffe (IVHSM) VIS1.2 Grosse Lebereingriffe (IVHSM) m) VIS1.3 Oesophaguschirurgie (IVHSM) VIS1.4 Bariatrische Chirurgie VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische Chirurgie (IVHSM) VIS1.5 Tiefe Rektumeingriffe (IVHSM)
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève HAE1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien HAE1.1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie HAE2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien HAE3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodysplastische Syndrome HAE4 Autologe Blutstammzelltransplantation HAE5 Allogene Blutstammzelltransplantation (IVHSM) GEF1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) c) GEFA Interventionen und Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe ANG1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) c) GEF3 Gefässchirurgie Carotis ANG3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe GEF4 Gefässchirurgie intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke) ANG4 Interventionen intrakranielle Gefässe (elektive Eingriffe, exkl. Stroke) RAD1 Interventionelle Radiologie (bei Gefässen nur Diagnostik) HER1 Einfache Herzchirurgie HER1.1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungenmaschine (ohne Koronarchirurgie) HER1.1.1 Koronarchirurgie (CABG) HER1.1.2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève HER1.1.3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta HER1.1.4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe HER1.1.5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe KAR1 Kardiologie (inkl. Schrittmacher) a) a) a) KAR1.1 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) KAR1.1.1 Interventionelle Kardiologie (Spezialeingriffe) KAR1.2 Elektrophysiologie (Ablationen) KAR1.3 Implantierbarer Cardioverter Defibrillator/ Biventrikuläre Schrittmacher (CRT) NEP1 Nephrologie (akutes Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen) a) URO1 Urologie ohne Schwerpunktstitel «Operative Urologie» URO1.1 Urologie mit Schwerpunktstitel «Operative Urologie» URO1.1.1 Radikale Prostatektomie URO1.1.2 Radikale Zystektomie URO1.1.3 Komplexe Chirurgie der Niere (Tumornephrektomie und Nierenteilsektion) URO1.1.4 Isolierte Adrenalektomie a) a) URO1.1.7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters URO1.1.8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève PNE1 Pneumologie b) a) a) PNE1.1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie PNE1.2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation PNE1.3 Cystische Fibrose PNE2 Polysomnographie THO1 Thoraxchirurgie THO1.1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie) THO1.2 Mediastinaleingriffe TPL1 Herztransplantation (IVHSM) TPL2 Lungentransplantation (IVHSM) TPL3 Lebertransplantation (IVHSM) TPL4 Pankreastransplantation (IVHSM) TPL5 Nierentransplantation (IVHSM) TPL6 Darmtransplantation TPL7 Milztransplantation BEW1 Chirurgie Bewegungsapparat BEW2 Orthopädie BEW3 Handchirurgie
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève BEW4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens BEW5 Arthroskopie des Knies BEW6 Rekonstruktion obere Extremität BEW7 Rekonstruktion untere Extremität BEW7.1 Erstprothese Hüfte BEW7.1.1 Wechseloperationen Hüftprothesen BEW7.2 Erstprothese Knie BEW7.2.1 Wechseloperationen Knieprothesen BEW8 Wirbelsäulenchirurgie BEW8.1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie BEW9 Knochentumore BEW10 Plexuschirurgie BEW11 Replantationen RHE1 Rheumatologie RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève GYN1 Gynäkologie v) GYN1.1 Maligne Neoplasien der Vulva und Vagina GYN1.4 Maligne Neoplasien des Ovars GYNT Gynäkologische Tumore GYN2 Anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum PLC1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität GEBH Geburtshäuser (ab 37. SSW) GEB1 Grundversorgung Geburtshilfe (ab 34. SSW und >= 2000 g) w) GEB1.1 Geburtshilfe (ab 32. SSW und >= 1250 g) w) GEB1.1.1 Spezialisierte Geburtshilfe w) NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (ab GA 37 0/7 SSW und GG 2000 g) NEO1 Grundversorgung Neugeborene (ab GA 34 0/7 SSW und GG 2000 g) w) NEO1.1 Neonatologie (ab GA 32 0/7 SSW und GG 1250 g) w) NEO1.1.1 Spezialisierte Neonatologie (ab GA 28 0/7 SSW und GG 1000 g) w) N EO1.1.1.1 Hochspezialisierte Neonatologie (GA < 28 0/7 SSW und GG < 1000 g) w)
Kürzel Bezeichnung Kantonsspital St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Spital Linth Spitalregion Fürstenland Toggenburg Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik h) Hirslanden Klinik Stephanshorn Spital Walenstadt Thurklinik Rosenklinik Geburtshaus St.Gallen GmbH Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik am Rosenberg Universitätsspital Zürich Universitätskinderspital Zürich Klinik Hirslanden Zürich p) Klinik Lengg Inselspital Kantonsspital Graubünden Hôpitaux Universitaires de Genève ONK1 Onkologie a) RAO1 Radio-Onkologie NUK1 Nuklearmedizin UNF1 Unfallchirurgie (Polytrauma) y) UNF1.1 Spezialisierte Unfallchirurgie (Schädel-Hirn- Trauma) y) UNF2 Ausgedehnte Verbrennungen (IVHSM) BES Bewachungsstation f) KINM Kindermedizin d) e) KINC Kinderchirurgie d) e) KINBM Basis-Kinderchirurgie/-medizin x) GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum PAL Palliative Care Kompetenzzentrum ISO Sonderisolierstation s) s)
Die kantonale Spitalliste steht im Bereich der hochspezialisierten Medizin unter dem Vor - behalt abweichender vollstreckbarer Zuteilungsentscheide durch die Interkantonale Ver - einbarung über die hochspezialisierte Medizin (sGS 326.311; abgekürzt IVHSM). Für die IVHSM-Leistungsaufträge gelten spezifische Qualitätsauflagen. Die IVHSM-Entscheide sind auf der Homepage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek- torinnen und -direktoren (GDK) aufgeschaltet: http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=903. Legende zur Tabelle Leistungsauftrag gültig bis Ende 2018 Leistungsauftrag gültig bis 31. März 2024 a) Leistungsauftrag beschränkt auf Fälle, die keine Intensivpflegestation benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die Überwachungsstation muss gewährleistet werden können. b) Einschliesslich kardiorespiratorische Polygraphie c) Erweitert um elektive Eingriffe an infrarenalen Gefässen unter Vorbehalt der Einhaltung der Mindestfallzahl von 20 ein - schliesslich Zusatz zu GEF1/ANG1 d) Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis See-Gaster e) Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis Sarganserland (einschliesslich Gemeinden Wartau und Sevelen). Weiterverweisungen sind zwingend ans Ostschweizer Kinderspital vorzunehmen, es sei denn, es handle sich um eine Leistungsgruppe, die dem Kinderspital Zürich zugeteilt wurde. f) Gesichertes Krankenzimmer für Kurzzeithospitalisationen g) Beschränkt auf ERCP und Endosonographie sowie auf Fälle, die keine IPS benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die IMC muss gewährleistet werden können. Die Geriatrische Klinik ist zugelassen für die internmedizinische und geriatrische Behandlung in der Akut- und (Früh-)Reha- bilitationsphase von betagten, zumeist multimorbiden Patientinnen und Patienten in allen Leistungsgruppenbereichen. i) Beschränkt auf stereotaktische Radiochirurgie. Leistungsauftrag erlischt, sobald die Leistungszuteilung für die Leistungs - gruppe NCH1.1.2 «Stereotaktische funktionelle Neurochirurgie (IVHSM)» durch das HSM-Beschlussorgan erfolgt ist. j) Beschränkt auf die mikrographische Chirurgie k) Einschliesslich Führung einer Stroke Unit m) Ausgenommen Eingriffe der komplexen Leberchirurgie bei Kindern gemäss IVHSM-Spitalliste n) Einzelfälle werden übernommen, wenn medizinische Indikation für stationären Aufenthalt vom Kantonsärztlichen Dienst bejaht wird. p) Befristung des Leistungsauftrags bis Ende 2018 mit Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Novem - ber 2017 aufgehoben. s) Gemäss Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 24. Mai 2019 t) Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und des Kantons nur für Behandlungen bis
31. März 2021 möglich u) Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und des Kantons nur für Behandlungen bis
30. Juni 2021 möglich v) Erweitert um einfache Eingriffe zur Entfernung gynäkologischer Tumore im Frühstadium gemäss zu entwickelndem Ko - operationskonzept zwischen KSSG und Spital Linth, das Patientenpfade und Eingriffe abschliessend definiert. Eingriffe bedingen entsprechende Entscheide am KSSG-Tumorboard. w) Beschränkt auf Frauen und Neugeborene aus dem Wahlkreis Sarganserland x) Beschränkt auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 8 Jahren y) Einschliesslich Behandlung von Schwerverletzten mit einem Schweregrad 20 Punkte des Injury Severity Score (ISS) oder mit Schädel-Hirn-Trauma mit einem Abbreviated Injury Score (AIS) 3 (IVHSM)
Spitalstandorte der innerkantonalen Leistungserbringer Kantonsspital St.Gallen St.Gallen Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland Altstätten und Grabs Spital Walenstadt Walenstadt Spital Linth Uznach Spitalregion Fürstenland Toggenburg Wil Berit Klinik Wattwil Wattwil Ostschweizer Kinderspital St.Gallen Geriatrische Klinik St.Gallen Klinik Stephanshorn St.Gallen Geburtshaus St.Gallen GmbH St.Gallen Thurklinik Niederuzwil Rosenklinik Rapperswil
Anhang 2 Spezifikationen zur Spitalliste Akutsomatik für den Kanton St.Gallen Leistungsaufträge
1. Die Leistungsaufträge werden befristet erteilt. 1
2. Die Leistungserbringer können die Leistungsaufträge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Juni oder Dezember auflösen. Die Kündigung ist dem Ge - sundheitsdepartement schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme neuer Leistungen kann dem Gesundheitsdepartement jederzeit beantragt werden.
3. Der Kanton kann die Spitalliste bei verändertem Bedarf (Sanktionen ausgeklammert) unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten anpassen.
4. Ist ein Leistungserbringer an mehreren Standorten im Kanton tätig, wird der Leis - tungsauftrag gesamthaft und nicht den aktuell bestehenden Standorten erteilt, sofern die Standorte unter einer juristischen Person zusammengefasst sind. Auflagen können an bestimmte Standorte gebunden werden. Der Betrieb eines neuen Standortes bedarf einer Änderung der Spitalliste. Versorgungsauftrag
5. Im Rahmen seines Leistungsauftrags und der verfügbaren Kapazitäten ist das Listen - spital verpflichtet, st.gallische Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Ver - sicherungsstatus aufzunehmen und zu behandeln (Aufnahmepflicht). Für Notfälle besteht eine dringliche Beistandspflicht.
6. Die Überprüfung der Einhaltung der Aufnahmepflicht erfolgt über die Festlegung eines Mindestanteils an Patientinnen und Patienten aus dem Kanton
2 , für deren stationäre Behandlungen keine Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Für die Berech - nung des Mindestanteils werden gesunde Neugeborene nicht mitgezählt.
7. Das Listenspital muss die Erbringung des gesamten Spektrums des Leistungsauftrages sicherstellen. Das Spital ist zur Meldung an das Gesundheitsdepartement verpflichtet, wenn der Leistungsauftrag nicht mehr vollumfänglich erbracht werden kann.
8. Das Listenspital beachtet die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW).
1 Geändert durch VII. Nachtrag vom 7. September 2021, nGS 2021-076.
2 Der Mindestanteil an Patientinnen und Patienten aus dem Kanton, für deren stationäre Behandlung keine Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden (Mindestanteil Allgemeinversicherter) ent - spricht der Differenz zwischen 100 Prozent und dem doppelten Anteil an Pa tientinnen und Patienten im Kanton, die über eine Zusatzversicherung verfügen (ohne gesunde Neugeborene).
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (nur für innerkantonale Spitäler)
9. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen umfassen insbesondere die universitäre Lehre und die Forschung.
10. Die universitäre Lehre wird auf der Basis der Anzahl durchschnittlich besetzter
100-Prozent-Stellen von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten in Weiterbildung so- wie Unterassistenzärztinnen und Unterassistenzärzten vergütet. 3
11. Ein Beitrag zur anwendungsorientierten medizinischen, pflegerischen und therapeu- tischen Forschung (Forschungsauftrag) kann für Projekte erteilt werden, welche zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Verbesserung der Prävention, der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten ausgeführt werden. Bildungsauftrag (nur für innerkantonale Spitäler)
12. Das Listenspital verpflichtet sich zur Bereitstellung einer unter Berücksichtigung von Betriebsgrösse und kantonalem Bedarf angemessenen Zahl an Aus- und Weiterbil- dungsplätzen für Fachleute in den Berufen des Gesundheitswesens. Einzelheiten wer - den im Leistungsvertrag durch die Regierung festgelegt.
13. Das Listenspital kann die Aus-, Weiter- und Fortbildungsverpflichtungen in Zusam- menarbeit mit anderen Spitälern wahrnehmen.
14. Das Listenspital meldet dem Gesundheitsdepartement jeweils per Ende Jahr seine An- zahl an Aus- und Weiterbildungsstellen.
15. Werden durch das Listenspital in einem Jahr weniger Aus- und Weiterbildungswochen für Fachleute in den Berufen des Gesundheitswesens bereitgestellt, als vom Gesund- heitsdepartement als SOLL im Leistungsvertrag definiert, ist eine Zahlung in einen Ausgleichsfonds zu leisten (Fr. 750.– je fehlende Ausbildungswoche). 4
3 Der Kantonsbeitrag wird jährlich durch das Gesundheitsdepartement festgelegt.
4 Beträge aus Entschädigungszahlungen können vom Gesundheitsdepartement im gleichen Jahr Lis- tenspitälern ausgesprochen werden, welche die Ausbildungsvorgaben übertroffen haben.
Qualitätssicherung
16. Das Listenspital muss über ein Konzept zur Sicherstellung und Förderung der Quali- tät seiner erbrachten Spitalleistungen verfügen.
17. Das Listenspital ist verpflichtet, an den Qualitätsmessungen des ANQ teilzunehmen. Die Datenerhebung für einzelne Eingriffe muss mindestens während drei Jahren er - folgen. Bei unauffälligen Resultaten während drei Jahren soll der Eingriff gewechselt werden. Bei auffälligen Resultaten ist das Listenspital verpflichtet, die Datenerhebung
18. Das Listenspital betreibt ein spitalweites Fehlermeldesystem (Critical Indicent Re- porting System, CIRS).
19. Das Listenspital führt regelmässig vergleichbare Patienten- und Zuweiserbefragungen durch. Die Resultate sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
20. Das Listenspital hält Vorgaben im Bereich Spitalhygiene/Infektiologie ein.
21. 5 Das innerkantonale Listenspital stellt das Vorhandensein einer funktionierenden In- fektionsprävention sicher. Diese beinhaltet: a) Präsenz vor Ort von ausgebildeten Fachpersonen für Infektionsprävention mit adäquatem Pensum (Stellenpensum abhängig von Grösse und Angebot der Ein- richtung). Dazu gehört zudem die Bereitstellung von ausreichend Personal, damit infektpräventive Massnahmen auch umgesetzt werden können; b) Einbindung in ein Netzwerk von Infektionsprävention (idealerweise mit einer In- fektionsprävention/Spitalhygiene eines Zentrumspitals); c) Vorliegen eines Infektionspräventionskonzepts mit Beschrieb der Aufgaben und Pflichten der Hygienekommission und der Spitalhygienefachpersonen. Dieses be- inhaltet auch die Themen «Durchimpfung des Personals mit Patientenkontakt», «Vorgehensweise bei Strich-Schnitt-Verletzungen und ungeschützter Exposition gegenüber übertragbaren Erkrankungen» sowie «Gewährleistung des korrekten Einsatzes von Antibiotika in Bezug auf erfolgreiche Behandlung und Antibiotika- resistenzentwicklung»; d) Vorhandensein einer Sicherheits- und Fehlerkultur: Anerkennung der Bedeutung der Infektionsprävention auf allen hierarchischen Stufen; e) Evaluation und Durchführung von für die Institution adäquaten nationalen oder lokalen Surveillance-Projekten mit relevanten Endpunkten oder anerkannten Surrogatmarkern (z.B. Überwachung nosokomialer Infekte wie postoperative Wundinfekte, Harnwegsinfekte, katheterassoziierte Bakteriämien und Pneumoni- en, Erfassung von Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Keimen; Erfas- sung der Adhärenz mit den fünf Indikationen der Händehygiene; Erfassung des Desinfektionsmittel- bzw. Antibiotikaverbrauchs); f ) Vorhandensein von adäquaten Richtlinien zu infektpräventiven Massnahmen mit garantierter periodischer Überprüfung und Anpassung bei Bedarf;
5 Geändert durch II. Nachtrag vom 18. Dezember 2018, nGS 2019-023.
g) Vorhandensein von Interventionsprogrammen zu infektpräventiven Massnahmen und gesicherte Implementierung; h) Durchführung von Fortbildungen zu Themen der Infektionsprävention; i) Sicherstellung des Managements (Abklärung und Einleiten von Massnahmen) bei Ausbrüchen und Meldung an das Kantonsarztamt. Eine interne Kontrolle zu den Arbeiten der Infektionsprävention (Ziele, Um- setzungsgrad, Kennzahlen und Ableiten von Massnahmen usw.) erfolgt mittels jährli- cher Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung. Eine externe Überprüfung der Arbeiten der Infek tionsprävention erfolgt alle vier Jahre mit Be richterstattung zu Handen des Fachpersonals der Infektionsprävention und der Geschäftsleitung. Sie sollte idealerweise durch Peers vorgenommen werden. Geeignete Peers sind Expertin- nen und Experten im Bereich der Infektionspräven tion, die selber an Institutionen ähnlicher Grösse mit vergleichbaren Patientenkollektiven arbeiten und die Situation der Schweizer Akutspitäler gut kennen. Auf Verlangen werden die internen Berichte der Infektionspräventionsverantwortlichen an die Geschäftsleitung und die externen Überprüfungen dem Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen zugestellt.
22. Das Listenspital verwendet für die Qualitätsberichterstattung die H+-Qualitätsbe- richtsvorlage.
23. Im Einzelfall ist bei Klagen in Bezug auf die medizinische Qualität der Kantonsärztli- che Dienst berechtigt, entsprechende Abklärungen/Untersuchungen durchzuführen. Dabei müssen ihm alle erforderlichen Unterlagen/Daten zur Verfügung gestellt wer - den. Der Kantonsärztliche Dienst kann unangemeldete Kontrollbesuche durchführen. Versorgung in ausserordentlichen Lagen (nur für innerkantonale Spitäler)
24. Das Listenspital muss über ein Konzept für Strom-Mangellage verfügen, sowie in der Lage sein, seinen Betrieb in einer Strom-Mangellage für wenigstens 2 Wochen zu
80 Prozent zu gewährleisten, wobei der Dieselnachschub vertraglich gesichert sein muss. Für Spitalunternehmen mit Basispaket elektiv reduziert sich die sicherzustellen- de Betriebszeit bei Strom-Mangellage auf 5 Tage.
25. Das Listenspital muss Vorkehrungen getroffen haben für einen funktionierenden IT- Betrieb im Spital während einer Strom-Mangellage.
26. 6 ...
6 Aufgehoben durch VI. Nachtrag vom 15. Dezember 2020, nGS 2021-023.
27. 7 Das Spitalunternehmen muss über Mindestvorräte an Schutzmasken, Handschuhen, Überschürzen, Desinfektionsmitteln und Medikamenten gemäss nachfolgender Auf- listung verfügen. Der Mindestvorrat ist definiert als Bedarf der jeweiligen Spitalunter - nehmung an diesen Utensilien für einen Monat im Regelbetrieb. Mindestvorrat Schutzmasken Vorrat für viereinhalb Monate im Regelbetrieb Handschuhe Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Überschürzen Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Desinfektionsmittel Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Medikamente Aufrechterhaltung eines autonomen Betriebs während mindes- tens einem Monat (d.h. ohne Medikamenten nachschub)
28. Die Listenspitäler mit Basispaket verfügen gemäss kantonalem Pandemieplan Kanton St.Gallen (Version Mai 2016) über je eigene innerbetriebliche Pandemiepläne. Rechnungslegung, Datenlieferung, Controlling und Aufsicht
29. Das Listenspital stellt dem Gesundheitsdepartement nach dessen Vorgaben die für eine optimale Umsetzung des KVG und der kantonalen Vorgaben im Bereich der Spitalpla- nung und -finanzierung sowie der Rechnungskontrolle nötigen Daten zu.
30. Das Gesundheitsdepartement überprüft retrospektiv die Einhaltung der Leistungs- aufträge (Leistungsauftragscontrolling). Für Behandlungen ausserhalb des Leistungs- auftrags erfolgt eine finanzielle Rückforderung, falls das Listenspital den Ausnahme- charakter der Behandlungen nicht nachweisen kann. Dem Gesundheitsdepartement sind vom Listenspital die dafür notwendigen Angaben zeitgerecht vorzulegen.
31. Zur Überprüfung der korrekten Umsetzung der Kodierrichtlinien ist der Leistungs- erbringer verpflichtet, jährlich eine Kodierrevision durchzuführen. Die Kodierrevision erfolgt verdachtsunabhängig und stichprobenbasiert. Die Durchführung der Kodier - revision richtet sich schweizweit nach der aktuell gültigen Version des «Reglements für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG».
32. Die Resultate der Kodierrevision werden in einem Bericht festgehalten. Der Leistungs- erbringer stellt dem Gesundheitsdepartement ein Exemplar dieses Berichts jährlich zu.
33. Das Listenspital ist verpflichtet, die für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur notwen - digen Leistungs- und Kostendaten an die SwissDRG AG zu liefern (Netzwerkspital).
7 Geändert durch VI. Nachtrag vom 15. Dezember 2020, nGS 2021-023.
34. Das Listenspital verfügt bis spätestens Ende des Jahres 2018 über die REKOLE-Zertifi- zierung von H+ Die Spitäler der Schweiz. Zusätzlich muss die Jahresrechnung des Listenspitals spätestens ab dem Jahr 2019 dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER entsprechen. Zahlungsmodalitäten
35. Das Listenspital ist verpflichtet, das Gesundheitsdepartement über die Rechnungskor - rekturen der Versicherer zu informieren und den entsprechenden Kantonsanteil zu erstatten.
36. Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen (universitäre Lehre und Forschung) werden dem Listenspital jährlich auf der Basis der tatsächlich besetzten Assistenz- und Unterassistenzarztstellen vergütet. Ausserkantonale Leistungserbringer
37. Für ausserkantonale Leistungserbringer gelten bezogen auf den erhaltenen Leistungs - auftrag die gleichen Vorgaben und Sanktionen wie für innerkantonale Leistungserbrin - ger. Ausgenommen davon sind Vorgaben betreffend die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachleuten in den Berufen des Gesundheitswesens.
38. Ausserkantonale Leistungserbringer haben das Gesundheitsdepartement über den Abschluss von Tarifverträgen und über allfällige Tariffestsetzungsbegehren zeitgleich wie die Regierung des Standortkantons zu informieren.
Version: 31.03.2024
Anzahl Änderungen: 2432

Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik

Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik vom 5. März 2024 (Stand 1. April 2024) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 39 Abs. 1 Bst. d und e des Bundesgesetzes über die Kran - kenversicherung vom 18. März 1994
1 und von Art. 4 Bst. b und c sowie Art. 6 bis
20 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
2 als Beschluss:
3

Art. 1 Spitalliste Akutsomatik

1 Es wird eine Spitalliste Akutsomatik mit dazugehörigen Anforderungen erlassen (Anhänge 1 und 2 dieses Erlasses).
2 Die in der Spitalliste Akutsomatik aufgeführten stationären Leistungserbringer sind zugelassen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversi - cherung (OKP) gemäss Leistungsspektrum in Anhang 1 dieses Erlasses.
1 SR 832.10 .
2 sGS 320.1 .
3 Im Amtsblatt publiziert am 21. März 2024, ABl 2024-00.144.981; in Vollzug ab 1. April 2024. Einzelne Positionen der Spitalliste Akutsomatik sind aufgrund von Beschwerden gegen die - sen Erlass noch nicht rechtsgültig, vgl. die Endnoten r und s am Ende von Anhang 1.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2024-008 05.03.2024 01.04.2024 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.03.2024 01.04.2024 Erlass Grunderlass 2024-008
Anhang 1 Spitalliste Akutsomatik für den Kanton St.Gallen Die vorliegende Spitalliste steht im Bereich der hochspezialisierten Medizin unter dem Vorbehalt abweichender vollstreckbarer Zuteilungsentscheide durch die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (sGS 326.311; abgekürzt IVHSM). Für die IVHSM-Leistungsaufträge gelten spezifische Qualitätsauflagen. Die IVHSM-Entschei- de sind auf der Homepage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheits- direktorinnen und -direktoren (GDK) aufgeschaltet: https://www.gdk-cds.ch/de/hochspezialisierte-medizin/spitalliste.
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin p) BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer s) s) ANB-GNZ Akutstationäre Notfallbetten am Gesundheits- und Notfallzentrum k) DER 1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten) DER 1 . 1 Dermatologische Onkologie q) DER 1 .2 Schwere Hauterkrankungen DER 2 Wundpatienten HNO 1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie) p) s) s) HNO 1 . 1 Hals- und Gesichtschirurgie p) s) s) HNO 1 . 1 . 1 Komplexe Halseingriffe (interdisziplinäre Tumorchirurgie) q) HNO 1 . 2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen p) s) s) HNO 1 . 2 . 1 Erweiterte Nasenchirurgie, Nebenhöhlen mit Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie) HNO 1 . 3 Mittelohrchirurgie (Tympanoplastik, Mastoidchirurgie, Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen) p) s) s) HNO 1 . 3 . 1 Erweiterte Ohrchirurgie mit Innenohr und/oder Duraeröffnung HNO 1 . 3 . 2 Cochlea Implantate (IVHSM) HNO 2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie q) j) s) s) KIE 1 Kieferchirurgie p) Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon NCH 1 Kraniale Neurochirurgie NCH 1 . 1 Spezialisierte Neurochirurgie NCH 1 . 1 . 1 Vaskuläre Erkrankungen des zentralen Nerven- systems ohne die komplexen vaskulären Anomalien (IVHSM) NCH 1 . 1 . 1 . 1 Neurochirurgische Behandlung von komplexen vaskulären Anomalien des zentralen Nervensystems (IVHSM) NCH 1 . 1 . 2 Stereotaktische Chirurgie der anormalen/ungewoll- ten Bewegungen und tiefe Hirnstimulation (IVHSM) NCH 1 . 1 . 3 Chirurgische Behandlung der refraktären Epilepsie beim Erwachsenen (IVHSM) NCH 2 Spinale Neurochirurgie q) q) q) s) s) NCH 2 . 1 Seltene Rückenmarkstumore (IVHSM) NCH 3 Periphere Neurochirurgie q) q) q) s) s) NEU 1 Neurologie NEU 2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems NEU 2 . 1 Primäre Neubildung des ZNS (ohne Palliativpatienten) NEU 3 Zerebrovaskuläre Störungen i) i) i) i) NEU 3 . 1 Komplexe Behandlung von Hirnschlägen (IVHSM) NEU 4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik NEU 4 . 1 Epileptologie: Komplex-Behandlung NEU 4 . 2 Epileptologie: Prächirurgische Epilepsiediagnostik (beschränkt auf nicht-invasive Diagnostik, Rest IVHSM)
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon NCH 1 Kraniale Neurochirurgie NCH 1 . 1 Spezialisierte Neurochirurgie NCH 1 . 1 . 1 Vaskuläre Erkrankungen des zentralen Nerven- systems ohne die komplexen vaskulären Anomalien (IVHSM) NCH 1 . 1 . 1 . 1 Neurochirurgische Behandlung von komplexen vaskulären Anomalien des zentralen Nervensystems (IVHSM) NCH 1 . 1 . 2 Stereotaktische Chirurgie der anormalen/ungewoll- ten Bewegungen und tiefe Hirnstimulation (IVHSM) NCH 1 . 1 . 3 Chirurgische Behandlung der refraktären Epilepsie beim Erwachsenen (IVHSM) NCH 2 Spinale Neurochirurgie q) q) q) s) s) NCH 2 . 1 Seltene Rückenmarkstumore (IVHSM) NCH 3 Periphere Neurochirurgie q) q) q) s) s) NEU 1 Neurologie NEU 2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems NEU 2 . 1 Primäre Neubildung des ZNS (ohne Palliativpatienten) NEU 3 Zerebrovaskuläre Störungen i) i) i) i) NEU 3 . 1 Komplexe Behandlung von Hirnschlägen (IVHSM) NEU 4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik NEU 4 . 1 Epileptologie: Komplex-Behandlung NEU 4 . 2 Epileptologie: Prächirurgische Epilepsiediagnostik (beschränkt auf nicht-invasive Diagnostik, Rest IVHSM)
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon AUG 1 Ophthalmologie q) AUG 1 . 1 Strabologie q) AUG 1 . 2 Orbita, Lider, Tränenwege q) AUG 1 . 3 Spezialisierte Vordersegmentchirurgie q) AUG 1 . 4 Katarakt q) AUG 1 . 5 Glaskörper/Netzhautprobleme q) END 1 Endokrinologie GAE 1 Gastroenterologie GAE 1 . 1 Spezialisierte Gastroenterologie a) a) VIS 1 Viszeralchirurgie p) VIS 1 . 1 Pankreasresektion (IVHSM) VIS 1 . 2 Leberresektion (IVHSM) VIS 1 . 3 Oesophagusresektion (IVHSM) VIS 1 . 4 Bariatrische Chirurgie j) VIS 1 . 4 . 1 Komplexe bariatrische Chirurgie (IVHSM) VIS 1 . 5 Tiefe Rektumresektion (IVHSM) Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon HAE 1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien q) HAE 1 . 1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie HAE 2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien HAE 3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodys- plastische Syndrome HAE 4 Autologe Blutstammzelltransplantation HAE 5 Allogene hämatopoietische Stammzelltransplantation beim Erwachsenen (IVHSM) GEF 1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) e) e) j) ANG 1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) e) e) q) j) GEFA Interventionen und Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe j) GEF 3 Gefässchirurgie Carotis q) j) ANG 3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe q) j) RAD 1 Interventionelle Radiologie q) q) RAD 2 Komplexe interventionelle Radiologie
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon HAE 1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien q) HAE 1 . 1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien mit kurativer Chemotherapie HAE 2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien HAE 3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodys- plastische Syndrome HAE 4 Autologe Blutstammzelltransplantation HAE 5 Allogene hämatopoietische Stammzelltransplantation beim Erwachsenen (IVHSM) GEF 1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell) e) e) j) ANG 1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell) e) e) q) j) GEFA Interventionen und Gefässchirurgie intraabdominale Gefässe j) GEF 3 Gefässchirurgie Carotis q) j) ANG 3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe q) j) RAD 1 Interventionelle Radiologie q) q) RAD 2 Komplexe interventionelle Radiologie
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon HER 1 Einfache Herzchirurgie l , r) l) l) HER 1 . 1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungen- maschine (ohne Koronarchirurgie) l , r) l) l) HER 1 . 1 . 1 Koronarchirurgie (CABG) l , r) l) l) HER 1 . 1 . 2 Komplexe kongenitale Herzchirurgie HER 1 . 1 . 3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta l , r) o) l) l) HER 1 . 1 . 4 Offene Eingriffe an der Aortenklappe l , r) l) l) HER 1 . 1 . 5 Offene Eingriffe an der Mitralklappe l , r) l) l) HER 1 . 1 . 6 Herzunterstützungssysteme beim Erwachsenen (IVHSM) KAR 1 Kardiologie und Devices a) a) a) q) KAR 2 Elektrophysiologie und CRT q) KAR 3 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe) q) KAR 3 . 1 Interventionelle Kardiologie (strukturelle Eingriffe) KAR 3 . 1 . 1 Komplexe interventionelle Kardiologie (strukturelle Eingriffe) NEP 1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch terminales Nierenversagen) a) a) Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon URO 1 Urologie ohne Schwerpunktstitel 'Operative Urologie' p) s) s) URO 1 . 1 Urologie mit Schwerpunktstitel 'Operative Urologie' p) s) s) URO 1 . 1 . 1 Radikale Prostatektomie URO 1 . 1 . 2 Radikale Zystektomie (IVHSM) URO 1 . 1 . 3 Komplexe Chirurgie der Niere URO 1 . 1 . 4 Isolierte Adrenalektomie a) j) URO 1 . 1 . 7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters j) URO 1 . 1 . 8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial q) j) URO 1 . 1 . 9 Retroperitoneale Lymphadenektomie bei Hodentumoren nach Chemotherapie (IVHSM) PNE 1 Pneumologie PNE 1 . 1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie q) q) j) PNE 1 . 2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation PNE 1 . 3 Cystische Fibrose PNE 2 Polysomnographie j)
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon URO 1 Urologie ohne Schwerpunktstitel 'Operative Urologie' p) s) s) URO 1 . 1 Urologie mit Schwerpunktstitel 'Operative Urologie' p) s) s) URO 1 . 1 . 1 Radikale Prostatektomie URO 1 . 1 . 2 Radikale Zystektomie (IVHSM) URO 1 . 1 . 3 Komplexe Chirurgie der Niere URO 1 . 1 . 4 Isolierte Adrenalektomie a) j) URO 1 . 1 . 7 Implantation eines künstlichen Harnblasensphinkters j) URO 1 . 1 . 8 Perkutane Nephrostomie mit Desintegration von Steinmaterial q) j) URO 1 . 1 . 9 Retroperitoneale Lymphadenektomie bei Hodentumoren nach Chemotherapie (IVHSM) PNE 1 Pneumologie PNE 1 . 1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie q) q) j) PNE 1 . 2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation PNE 1 . 3 Cystische Fibrose PNE 2 Polysomnographie j)
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon THO 1 Thoraxchirurgie q) THO 1 . 1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie) q) THO 1 . 2 Mediastinaleingriffe TPL 1 Herztransplantation (IVHSM) TPL 2 Lungentransplantation (IVHSM) TPL 3 Lebertransplantation (IVHSM) TPL 4 Pankreastransplantation (IVHSM) TPL 5 Nierentransplantation (IVHSM) TPL 6 Darmtransplantation TPL 7 Milztransplantation BEW 1 Chirurgie Bewegungsapparat p) s) s) BEW 2 Orthopädie p) s) s) BEW 3 Handchirurgie p) q) s) s) BEW 4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens p) s) s) BEW 5 Arthroskopie des Knies p) s) s) BEW 6 Rekonstruktion obere Extremität p) s) s) Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon BEW 7 Rekonstruktion untere Extremität p) s) s) BEW 7. 1 Erstprothese Hüfte p) BEW 7. 1 . 1 Wechseloperationen Hüftprothesen p) BEW 7. 2 Erstprothese Knie p) BEW 7. 2 . 1 Wechseloperationen Knieprothesen p) BEW 8 Wirbelsäulenchirurgie BEW 8 . 1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie BEW 8 . 1 . 1 Komplexe Wirbelsäulenchirurgie BEW 9 Maligne Knochentumore BEW 10 Plexuschirurgie BEW 11 Replantationen RHE 1 Rheumatologie RHE 2 Interdisziplinäre Rheumatologie GYN 1 Gynäkologie s) s) GYNT Gynäkologische Tumore GYN2 Anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum PLC 1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon BEW 7 Rekonstruktion untere Extremität p) s) s) BEW 7. 1 Erstprothese Hüfte p) BEW 7. 1 . 1 Wechseloperationen Hüftprothesen p) BEW 7. 2 Erstprothese Knie p) BEW 7. 2 . 1 Wechseloperationen Knieprothesen p) BEW 8 Wirbelsäulenchirurgie BEW 8 . 1 Spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie BEW 8 . 1 . 1 Komplexe Wirbelsäulenchirurgie BEW 9 Maligne Knochentumore BEW 10 Plexuschirurgie BEW 11 Replantationen RHE 1 Rheumatologie RHE 2 Interdisziplinäre Rheumatologie GYN 1 Gynäkologie s) s) GYNT Gynäkologische Tumore GYN2 Anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum PLC 1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon GEBH Geburtshäuser (≥ 36 0/7 SSW) GEBS Hebammengleitete Geburtshilfe am/im Spital GEB 1 Grundversorgung Geburtshilfe (≥ 35 0/7 SSW und GG 2000 g) m) GEB 1 . 1 Geburtshilfe (≥ 32 0/7 SSW und GG 1250 g) m) GEB 1 . 1 . 1 Spezialisierte Geburtshilfe m) NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus (≥ 36 0/7 SSW und GG 2000 g) NEO 1 Grundversorgung Neugeborene (≥ 35 0/7 SSW und GG 2000 g) m) NEO 1 . 1 Neonatologie (≥ 32 0/7 SSW und GG 1250 g) m) NEO 1 . 1 . 1 Spezialisierte Neonatologie (≥ 28 0/7 SSW und GG ≥ 1000 g) m) NEO 1 . 1 . 1 . 1 Hochspezialisierte Neonatologie (< 32 0/7 SSW und GG < 1500 g) m) ONK 1 Onkologie RAO 1 Radio-Onkologie NUK 1 Nuklearmedizin UNF 1 Unfallchirurgie (Polytrauma) UNF 1 . 1 Behandlung von Schwerverletzten (IVHSM) UNF 2 Schwere Verbrennungen (IVHSM) Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon BES Bewachungsstation n) KINM Kindermedizin g) f) KINC Kinderchirurgie g) f) KINB Basis-Kinderchirurgie p) b) c) b) c) c) d) d) d) s) s) KAA Kinderanästhesie A KAB Kinderanästhesie B g) KAC Kinderanästhesie C g) KAD Kinderanästhesie D g) GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum PAL Palliative Care Kompetenzzentrum ISO Sonderisolierstation
Leistungsgruppe Kantonsspital St.Gallen SVAR Spital Herisau Spital Altstätten Spital Grabs Spital Walenstadt Spital Linth Spital Wil Hirslanden Klinik Stephanshorn Ostschweizer Kinderspital Geriatrische Klinik St.Gallen h) Berit Klinik Speicher Berit Klinik Wattwil Hirslanden Klinik Am Rosenberg Rosenklinik AG Thurklinik AG Geburtshaus St.Gallen GmbH Kantonsspital Graubünden Klinik Hirslanden Zürich AG Klinik Lengg AG Stadtspital Zürich Triemli Universitäts-Kinderspital Zürich Universitätsspital Zürich GZO AG Spital Wetzikon BES Bewachungsstation n) KINM Kindermedizin g) f) KINC Kinderchirurgie g) f) KINB Basis-Kinderchirurgie p) b) c) b) c) c) d) d) d) s) s) KAA Kinderanästhesie A KAB Kinderanästhesie B g) KAC Kinderanästhesie C g) KAD Kinderanästhesie D g) GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum PAL Palliative Care Kompetenzzentrum ISO Sonderisolierstation
Legende zur Tabelle Leistungsauftrag gültig bis Ende 2024 Leistungsauftrag gültig bis Ende 2025 Leistungsauftrag gültig bis Ende 2026 Leistungsauftrag gültig bis Ende 2027 Leistungsauftrag gültig bis Ende 2031 a) Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die keine Intensiv- Pflegestation Level 2 (IPS) benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die Intermediate Care (IMC) muss gewährleistet werden können. b) Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 3 Jahren c) Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 6 Jahren d) Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 12 Jahren e) Erweitert um elektive Eingriffe an infrarenalen Gefässen unter Vorbehalt der Einhaltung der Mindestfallzahl von 20 einschliesslich Zusatz zu GEF 1/ANG 1 f ) Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis See-Gaster g) Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis Sarganserland (einschliesslich Gemeinden Wartau und Sevelen). Weiterverweisungen sind zwingend ans Ostschweizer Kinderspital vorzunehmen, es sei denn, es handle sich um eine Leistungsgruppe, die dem Universitäts-Kinderspital Zürich zugeteilt wurde. h) Die Geriatrische Klinik ist zugelassen für die internmedizinische und geriatrische Behandlung in Akut- und (Früh-)Rehabilitationsphase von betagten, zumeist multimorbiden Patientinnen und Patienten in allen Leistungsbereichen. i) Die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten muss in Absprache mit einem Stroke Center oder einer Stroke Unit erfolgen. j) Leistungsauftrag in Kooperation mit dem Kantonsspital St.Gallen k) Leistungsauftrag beschränkt auf die stationäre Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten während höchstens 2 Nächten l) Leistungsauftrag im Rahmen der Allianz Herzchirurgie USZ-SZT-KSSG m) Beschränkt auf Frauen und Neugeborene aus dem Wahlkreis Sarganserland (einschliesslich Gemeinden Wartau und Sevelen) n) Gesichertes Krankenzimmer: beschränkt auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten bis höchstens
3 Tage o) Beschränkt auf den Eingriff «38.84.31 Ligatur des Ductus arteriosus apertus» in Kooperation mit dem Universitäts-Kinderspital Zürich p) Operative stationäre Eingriffe in diesen Leistungsgruppen werden am Spital Grabs oder an einem Drittspital durchgeführt. Ein Aufenthalt im Spital Altstätten erfolgt ausschliesslich postoperativ. q) Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und des Kantons nur für Behand- lungen bis 30. September 2024 möglich r) Für die Dauer der laufenden Beschwerdeverfahren ist die Zulassung zur stationären Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für nachfolgende Leistungsgruppen nicht gegeben: HER1, HER1.1, HER1.1.1, HER1.1.3, HER1.1.4, HER1.1.5.
s) Für die Dauer des laufenden Beschwerdeverfahrens gilt gemäss Zwischenverfügung des Bundesverwaltungs - gerichts vom 29. Mai 2024 die Zulassung zur stationären Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Kranken - pflegeversicherung (OKP) für nachfolgende Leistungsgruppen über das Jahr 2024 hinaus: BPE, HNO1, HNO1.1, HNO1.2, HNO1.3, HNO2, NCH2, NCH3, URO1, URO1.1, BEW1, BEW2, BEW3, BEW4, BEW5, BEW6, BEW7, GYN1, KINB.
Anhang 2 Generelle Anforderungen an die Listenspitäler der Spitalliste Akutsomatik ARAISG 2024
1 Allgemeines Die vorliegenden generellen Anforderungen stützen sich auf die gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10; abgekürzt KVG) und seiner Verordnungen sowie das Gesetz über die Spitalplanung und Finanzierung des Kantons St.Gallen (sGS 320.1; abgekürzt SPFG) bzw. das Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden (bGS 811.1) oder das Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden (GS 800.000; abgekürzt GesG). Sie gelten für alle Spitäler und Geburtshäuser mit einem Leistungsauftrag im Bereich Akutsomatik. Neben den generellen Anforderungen kommen für alle Listenspitäler auch die leistungs- gruppenspezifischen Anforderungen des Spitalleistungsgruppenkonzepts (SPLG) sowie die weitergehenden leistungsgruppenspezifischen Anforderungen im Bereich der Akut- somatik zur Anwendung. Alle Anforderungen sind auf der Webseite der Planungsbehör - den abrufbar. Leistungsaufträge
1. Die Leistungsaufträge werden standortbezogen erteilt. Die Dauer der Leistungsaufträ - ge ist auf das zugrundeliegende Planungsintervall befristet. Die Planungsbehörde kann kürzere Befristungen festlegen und Anpassungen gemäss Empfehlung 1 der Empfeh- lungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zur Spitalplanung vornehmen.
2. Die Leistungserbringer können die Leistungsaufträge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende Juni oder Dezember auflösen. Die Kündigung ist der Planungs - behörde schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme neuer Leistungen kann der Planungs- behörde jederzeit beantragt werden. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt gestützt auf die Empfehlung 1 Bst. b der GDK zur Spitalplanung.
3. Die Auslagerung von medizinischen Leistungen an Dritte ausserhalb des Spitals ist ausgeschlossen. Die Auslagerung von medizinischen Supportleistungen ist zulässig, soweit die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Die Planungsbehörde kann einem Listenspital in begründeten Fällen bewilligen, einen Teil der Behandlungen einer Leistungsgruppe in Kooperation mit einem anderen Listenspital zu erbringen. Die Planungsbehörde legt die Anforderungen an entsprechende Kooperationsverein- barungen zwischen Listenspitälern fest. Kooperationen sind grundsätzlich in der Spital - liste zu vermerken.
Versorgungsauftrag
4. Im Rahmen seines Leistungsauftrags und der verfügbaren Kapazitäten ist das Listen- spital verpflichtet, Patientinnen und Patienten der Planungsregion unabhängig von Versicherungsstatus oder Schweregrad der Erkrankung aufzunehmen und zu behan- deln. Die Aufnahmebereitschaft ist für alle zugesprochenen Leistungsgruppen am Standort des Listenspitals zu gewährleisten. Bei Platzmangel ist das Listenspital ver - pflichtet, für die akutstationär bedürftige Patientin oder den akutstationär bedürftigen Patienten der Planungsregion eine alternative stationäre Aufnahmemöglichkeit zu suchen. Für medizinische Notfälle besteht unabhängig vom zugesprochenen Leistungs - spektrum eine Beistandspflicht.
5. Die Planungsbehörde kann Listenspitäler bei Anzeichen von Nichterfüllung der Auf- nahmepflicht und insbesondere Listenspitäler, die weniger als 60 Prozent ausschliess- lich Grundversicherte aufweisen, verpflichten, folgende Daten einzureichen (bzw. auf der Spital-Webseite zu veröffentlichen): a) Datum der Anmeldung sowie Datum und Uhrzeit der Operationen/Interventionen bei elektiven Eingriffen, aufgeschlüsselt nach Leistungsbereichen der Spitallisten Akutsomatik 2024 der Planungskantone sowie nach Liegeklasse der Patientinnen und Patienten (allgemein/halbprivat/privat) sowie nach den durchschnittlichen Wartezeiten je Leistungsgruppe und Liegeklasse. b) Für Listenspitäler mit Basispaket zusätzlich: Anzahl aufgenommener sowie an Drittspitäler weitergewiesener Notfallpatientinnen und -patienten, aufgeschlüsselt nach Diagnose, Begründung für Verlegung sowie nach Liegeklasse.
6. Das Listenspital stellt die Erbringung des gesamten Spektrums des Leistungsauftrags sicher. Es ist zur Meldung an die Planungsbehörde verpflichtet, wenn der Leistungs- auftrag nicht mehr vollumfänglich erbracht werden kann.
7. Das Listenspital erbringt die gesetzlichen und in der Spitalliste definierten Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sowie in der notwendigen Qualität. Es be- achtet die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaf- ten (SAMW).
8. Das Listenspital kann weitere Leistungen anbieten, sofern dadurch die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge nicht beeinträchtigt wird. Ausgeschlossen sind statio- näre Leistungen der Leistungskataloge der Spitallisten der Planungsbehörden mit Mindestfallzahlen, für die das Listenspital keinen Leistungsauftrag hat. Die Behand- lung von Selbstzahler-Patientinnen und -Patienten ist erlaubt.
Qualitätssicherung und -entwicklung
9. Das Listenspital verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) mit Zertifi- zierung. Dieses bildet die Grundlage für die Qualitätssicherung und -entwicklung innerhalb des Listenspitals. Das Listenspital hat ein Qualitätskonzept (umfassend ins- besondere Struktur-, Prozess-, Indikations- und Ergebnisqualität) sowie ein Risiko- managementkonzept zum systematischen Umgang mit Risiken erarbeitet. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des nationalen Qualitätsvertrags betreffend Quali- tätsentwicklung im Sinn von Art. 58a KVG zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und den Krankenversichererverbänden.
10. Das Listenspital ist verpflichtet, an den Qualitätsmessungen des Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) teilzunehmen.
11. Das Listenspital betreibt ein spitalweites Fehlermeldesystem (Critical Incident Re- porting System [CIRS]).
12. Das Listenspital führt regelmässig vergleichbare Patienten-/Angehörigen-/Personal- und Zuweiser-Befragungen durch und leitet daraus Handlungsfelder ab.
13. Das Listenspital verfügt über ein Hygienekonzept, das die Etablierung einer Hygiene- kommission (mit Protokollierung der Sitzungen und Mitteilung der Ergebnisse an die Spitalleitung) und die Implementierung von Hygienerichtlinien und -empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Spitalhygiene (SGSH) oder Swissnoso vorsieht. Die Einhaltung der Hygienerichtlinien wird überwacht. Klinisch tätige Mitarbeitende werden bei Stellenantritt und während der Anstellung regelmässig in der Klinikhygiene geschult. Das Listenspital ist in ein Netzwerk von Infektionsprävention eingebunden (idealerweise mit einer Infektiologie eines Zentrumspitals).
14. Das Listenspital verfügt über ein Konzept zum prophylaktischen und therapeutischen Antibiotikagebrauch (einschliesslich Berücksichtigung regionaler Resistenzspektren und Empfehlungen zur Dosierung der Antibiotika und zur Dauer der Therapie).
15. Das Listenspital führt ein Überwachungsprogramm (Surveillance) von nosokomialen Infektionen sowie Resistenzentwicklungen und erfüllt die strukturellen Mindestan- forderungen der Strategie NOSO des Bundesamtes für Gesundheit.
16. Postoperative Wundinfektionen von wenigstens drei Eingriffsarten aus der von ANQ und Swissnoso bereitgestellten Auswahl werden simultan überwacht, darunter Colon- chirurgie, falls diese angeboten wird. Die Auswahl der Eingriffsarten erfolgt auf der Grundlage der häufigsten Leistungen im Spital. Die Eingriffsarten können jedoch – anders als von ANQ und Swissnoso definiert – nicht mit jeder neuen Erfassungsperi- ode gewechselt werden, sondern bleiben wenigstens drei Erhebungsjahre in Folge bestehen.
17. Das Listenspital verwendet für die Qualitätsberichterstattung die H+-Qualitäts- berichtsvorlage.
18. Das Listenspital mit Basispaket verfügt über einen ausreichend dotierten Sozialdienst.
19. Das Listenspital stellt eine Kooperation sicher mit einem Dolmetscherdienst für fremd- sprachige Patientinnen und Patienten, die sich weder in einer Schweizer Landesspra- che noch auf Englisch verständigen können. Spitalinterne Ressourcen (fremdsprachiges medizinisches Fachpersonal oder spezifisch geschultes Personal) können für Über - setzungszwecke in Anspruch genommen werden.
20. Das Listenspital mit Basispaket verfügt über einen eigenen oder über eine vertragliche Kooperation mit einem psychiatrischen Konsiliar- und Liaisondienst.
21. Das Listenspital verfügt über ein Konzept zur Gewährleistung der Medikationssicher - heit, insbesondere durch die elektronische Erfassung der verordneten und abgegebe- nen Arzneimittel.
22. Das Listenspital ist verpflichtet, dem zuständigen Krebsregister die gemäss Gesetz und Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (SR 818.33 und SR
818.331; abgekürzt KRG und KRV) definierten Basis- und Zusatzdaten (Art. 3–4 KRG und Art. 1– 4 KRV) innert den gesetzlichen Fristen (Art. 6 KRV) und gemäss der defi- nierten Form (Art. 8 KRV) zu melden. Bei Anfragen des Krebsregisters gemäss Art. 9 KRG sind fehlende Daten zu liefern.
23. Das Listenspital befolgt bei der Beschaffung, der Inbetriebnahme und beim Betrieb von IT-Fremdsystemen die Anforderungen des Leitfadens von H+ Die Spitäler der Schweiz über die IT-Sicherheit von Fremdsystemen. Das Listenspital setzt die vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) veröffentlichten Mindestanforde- rungen an die Cybersicherheit für Unternehmen im Gesundheitswesen um.
24. Das Listenspital verfügt über ein ethisches Konsil gemäss Bericht «Ethische Beratung in der Gesundheitsversorgung» vom 8. November 2005. Die Mitwirkung am kantona- len Ethik-Forum ist für Listenspitäler mit Standort Kanton St.Gallen obligatorisch und für die anderen Listenspitäler der Planungsregion fakultativ. Qualitätscontrolling
25. Das Listenspital ist für ausgewählte Leistungsgruppen zur Teilnahme an einem Quali- tätscontrolling verpflichtet, das Aussagen zur Indikations- und Ergebnisqualität er - möglicht. Insbesondere trifft dies auf die vom Kanton Zürich entwickelten Qualitäts- programme zu, die grossmehrheitlich auf Routinedaten basieren. Die Ergebnisse des leistungsgruppenspezifischen Qualitätscontrollings werden an in der Regel jährlich stattfindenden Qualitätszirkeln mit allen teilnehmenden Leistungserbringern unter Leitung des Kantons Zürich und in Anwesenheit der ARAISG-Planungsbehörden dis- kutiert. Die Prüfung der Kenndaten erfolgt durch ein Fachgremium mit Festlegung von Massnahmen (z. B. Peer Review) bei Auffälligkeiten. Die ARAISG-Planungsbe- hörden regeln in den leistungsspezifischen und weitergehenden leistungsspezifischen Anforderungen die Vorgaben für die betroffenen Leistungsgruppen.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (nur für Listenspitäler innerhalb der Planungsregion)
26. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen umfassen insbesondere die universitäre Lehre und die Forschung.
27. Die universitäre Lehre wird auf der Basis der Anzahl durchschnittlich besetzter
100-Prozent-Stellen von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten in Weiterbildung so- wie von Unterassistenzärztinnen und -ärzten vergütet. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) als Weiterbildungsstätte in der entsprechenden Fachdisziplin.
28. Für Forschungsaktivitäten werden primär Drittmittel eingeworben und eingesetzt. Ein kantonaler Beitrag zur anwendungsorientierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Forschung (Forschungsauftrag) kann für Projekte gewährt werden, die zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Verbesserung der Prä- vention, der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten ausgeführt werden. Bildungsauftrag (nur für Listenspitäler innerhalb der Planungsregion)
29. Das Listenspital verpflichtet sich zur Bereitstellung einer unter Berücksichtigung von Betriebsgrösse und kantonalem Bedarf angemessenen Zahl an Aus- und Weiterbil- dungsplätzen für Fachpersonen in den nicht-universitären Berufen des Gesundheits- wesens. Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt.
30. Das Listenspital kann die Aus-, Weiter- und Fortbildungsverpflichtungen in Zusam- menarbeit mit anderen Spitälern wahrnehmen und sogenannte Ausbildungsverbunde gründen.
31. Das Listenspital erstellt bis zum 1. Juli 2024 für die Ausbildung von Pflegefachperso- nen ein Ausbildungskonzept. Inhalte des Ausbildungskonzepts sind etwa personelle Ressourcen, die Infrastruktur sowie Ziele und Schwerpunkte der praktischen Aus- bildung.
32. Das Listenspital meldet der Planungsbehörde jeweils jährlich die im Vorjahr erbrach- ten Aus- und Weiterbildungsleistungen sowie den aktuellen Ist-Stellenplan jener Be- rufsgruppen und Funktionen, die als Grundlage für die Berechnung der Ausbildungs- verpflichtung dienen.
33. Werden durch das Listenspital in einem Jahr weniger Aus- und Weiterbildungswo- chen für Fachpersonen in den nicht-universitären Berufen des Gesundheitswesens bereitgestellt als vom Standortkanton als Soll definiert, werden Massnahmen gemäss den Vorgaben des Standortkantons ergriffen.
Versorgung in ausserordentlichen Lagen (nur für Listenspitäler innerhalb der Planungsregion)
34. Das Listenspital ist verpflichtet, im Pandemiefall Vorgaben des eidgenössischen Epi- demiengesetzes (SR 818.101; abgekürzt EpG), des Pandemieplans Schweiz sowie des Pandemieplans des Standortkantons (sofern vorhanden), des eidgenössischen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (SR 520.1; abgekürzt BZG) und des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes (sGS 421.1; abgekürzt BevSG) zu berücksichtigen und umzusetzen. Das Listenspital befolgt die Richtlinien und Anweisungen des Standort- kantons für das Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen. Das Listenspital mit Basispaket verfügt über einen innerbetrieblichen Pandemieplan. Es bezeichnet eine Referenz- und Kontaktperson, die für die Planung und Umsetzung von Massnahmen bei ausserordentlichen Lagen zuständig ist.
35. Das Listenspital verfügt über ein Konzept für eine Strom-Mangellage und ist in der Lage, seinen Betrieb für wenigstens zwei Wochen zu 80 Prozent zu gewährleisten, wobei der Dieselnachschub vertraglich gesichert sein muss. Für Spitalunternehmen mit Basispaket elektiv reduziert sich die sicherzustellende Betriebszeit auf fünf Tage.
36. Das Listenspital hat Vorkehrungen getroffen für einen funktionierenden IT-Betrieb im Spital während einer Strom-Mangellage.
37. Das Listenspital verfügt über Mindestvorräte an Schutzmasken, Handschuhen, Über - schürzen, Desinfektionsmitteln und Medikamenten gemäss nachfolgender Auflistung: Material Mindestvorrat Schutzmasken Vorrat für viereinhalb Monate im Regelbetrieb Handschuhe Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Überschürzen Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Desinfektionsmittel Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb Medikamente Aufrechterhaltung eines autonomen Betriebs während wenigstens einem Monat im Regelbetrieb (d. h. ohne Medikamentennachschub) Rechnungslegung, Datenlieferung und -schutz, Controlling und Aufsicht
38. Die Planungsbehörden überprüfen retrospektiv die Einhaltung der Leistungsaufträge (Leistungsauftragscontrolling). Für Behandlungen ausserhalb des Leistungsauftrags erfolgt eine finanzielle Rückforderung, falls das Listenspital den Ausnahmecharakter der Behandlungen nicht nachweisen kann. Den Planungsbehörden werden vom Lis- tenspital die dafür notwendigen Angaben zeitgerecht vorgelegt.
39. Zur Überprüfung der korrekten Umsetzung der Kodierrichtlinien ist das Listenspital verpflichtet, jährlich eine Kodierrevision durchzuführen. Die Kodierrevision erfolgt verdachtsunabhängig und stichprobenbasiert. Die Durchführung der Kodierrevision richtet sich schweizweit nach dem Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG.
40. Die Resultate der Kodierrevision werden in einem Bericht festgehalten. Der Leistungs- erbringer stellt den Planungsbehörden ein Exemplar dieses Berichts zu.
41. Das Listenspital ist verpflichtet, die für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur not- wendigen Leistungs- und Kostendaten an die SwissDRG AG zu liefern (Netzwerkspital).
42. Das Listenspital verfügt über die REKOLE-Zertifizierung von H+ Die Spitäler der Schweiz. Zusätzlich entspricht die Jahresrechnung des Listenspitals dem Rechnungs- legungsstandard Swiss GAAP FER, IPSAS oder IFR.
43. Das Listenspital verpflichtet sich, keine Abgeltungsmodelle mit ökonomischen Anreiz- systemen zu verwenden, die zu einer medizinisch nicht gerechtfertigten Mengenaus- weitung führen. Insbesondere dürfen Lohnbestandteile für das medizinische Personal nicht direkt abhängig sein von der Anzahl der Behandlungen, von der Art der Behand- lung, vom Umsatz oder von Sparzielen.
44. Das Listenspital stellt den Planungsbehörden nach deren Vorgaben und auf den Stand- ort bezogen die nötigen Daten für eine optimale Umsetzung des KVG und der kanto- nalen Vorgaben im Bereich der Spitalplanung und -finanzierung sowie der Rechnungs- kontrolle zu. Bei den Daten zur Spitalfinanzierung handelt sich insbesondere um das vollständig ausgefüllte ITAR_K-Formular, die vollständig ausgefüllte Abstimmbrücke, das Korrektur-Formular und die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung sowie Be- richt der Revisionsstelle). Dazu zählen explizit auch die Kosten bzw. Aufwendungen sowie die Erlöse bzw. Erträge von Zusatzversicherungsleistungen. Das Einfordern weiterer Daten, die zur Plausibilisierung benötigt werden, bleibt vorbehalten.
45. Das Listenspital ist verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 2025 die POA-Kodierung bei den separat bezeichneten Eingriffen zu erheben. Das Listenspital erklärt sich damit einverstanden, dass die Planungsbehörden im Rahmen der Durchführung der Erhe- bung der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser dem Kanton Zürich zu Zwecken der Durchführung des leistungsgruppenspezifischen Qualitätscontrollings basierend auf Routinedaten im Frühjahr des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres einen Aus- zug ihrer Datensätze der Medizinischen Statistik zukommen lassen.
46. Das Listenspital kann ein mit der kantonalen und nationalen Gesetzgebung zum Datenschutz konformes Vorgehen zur Gewährleistung des Datenschutzes aufzeigen.
47. Im Einzelfall ist bei Beanstandungen in Bezug auf die medizinische Qualität die Pla- nungsbehörde berechtigt, entsprechende Abklärungen oder Untersuchungen durch- zuführen. Dabei stellt das Listenspital ihr alle erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung. Die Planungsbehörde kann unangemeldete Kontrollbesuche durch- führen.
Zahlungsmodalitäten
48. Das Listenspital ist verpflichtet, die Planungsbehörden über die Rechnungskorrekturen der Versicherer zu informieren und den entsprechenden Kantonsanteil zu erstatten.
49. Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen (universitäre Lehre und Forschung) wer - den dem Listenspital jährlich auf der Basis der tatsächlich besetzten Assistenz- und Unterassistenzarzt-Stellen vergütet. Listenspitäler ausserhalb der Planungsregion
50. Für Listenspitäler mit Standort ausserhalb der Planungsregion gelten bezogen auf den erhaltenen Leistungsauftrag die gleichen Vorgaben und Sanktionen wie für Listenspi- täler innerhalb der Planungsregion. Ausgenommen davon sind Vorgaben zur Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachleuten in den Berufen des Gesundheitswesens, die Entschädigung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Anforderungen für die Versorgung in ausserordentlichen Lagen.
51. Listenspitäler mit Standort ausserhalb der Planungsregion informieren die Planungs- behörden zeitnah über den Abschluss von Tarifverträgen und über allfällige Tariffest- setzungsbegehren.
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