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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. März 1994 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Januar 1994 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Hasle über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. März 1994 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Anton F. Steffen Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1994 828 und G 1994 54
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hasle mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. März 1994 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Januar 1994 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Hasle über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. März 1994 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Anton F. Steffen Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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