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Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall V“ Vom 14. Juni 2022

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall V“ Vom 14. Juni 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.06.2022 bis 28.06.2027

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall V“ vom 14. Juni 202229.06.2022 bis 28.06.2027
Eingangsformel29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 1 - Innovationsbereich29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 2 - Ziele und Maßnahmen29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 3 - Aufgabenträgerin29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 4 - Gesamtaufwand29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 5 - Verwaltungspauschale29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 6 - Anpassungsfaktor29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 7 - Geltungsdauer29.06.2022 bis 28.06.2027
Anhang 129.06.2022 bis 28.06.2027
Anhang 2 - Der Innovationsbereich Neuer Wall V umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen):29.06.2022 bis 28.06.2027
Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom 8. März 2022 (HmbGVBl. S. 169) wird verordnet:

§ 1 Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.

§ 2 Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Neuer Wall V zu stärken.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
a)
gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität,
b)
Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit,
c)
zusätzliche Reinigungs- und Serviceleistungen im öffentlichen Raum,
d)
Einsatz eines Districtmanagements,
e)
Betrieb, Instandhaltung und Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung und
f)
Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innovationsbereichs.

§ 3 Aufgabenträgerin

Aufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mbH.

§ 4 Gesamtaufwand

Der Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 7 193 528 Euro.

§ 5 Verwaltungspauschale

Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 20 000 Euro festgesetzt.

§ 6 Anpassungsfaktor

Nach § 9 Absatz 7 GSPI wird für das Grundstück
1.
Neuer Wall 10; Jungfernstieg 12; Bei der Stadtwassermühle 5, Flurstück 226 ein Anpassungsfaktor für die modifizierte Fläche von 0,66,
2.
Neuer Wall 88; Stadthausbrücke 4, Flurstück 423 ein Anpassungsfaktor von 0,79
festgesetzt.

§ 7 Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Anhang 1

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Anhang 2

Der Innovationsbereich Neuer Wall V umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen):
Nummer Belegenheit Flurstücksnummer Anpassungsfaktor gemäß § 9 Absatz 7 GSPI
1 Neuer Wall 1, 3, 5; Jungfernstieg 7; Alsterarkaden ohne Nummer 900
2 Neuer Wall 7; Alsterarkaden 9 903
3 Neuer Wall 9; Alsterarkaden 10 904
4 Neuer Wall 11; Alsterarkaden 11 905
5 Neuer Wall 13; Alsterarkaden 11a 906
6 Neuer Wall 15 907
7 Neuer Wall 17; Alsterarkaden 13 1650
8 Neuer Wall 19; Schleusenbrücke ohne Nummer; Schleusenbrücke 10; Alsterarkaden ohne Nummer 2076, 2077
9 Schleusenbrücke 1 69
10 Neuer Wall 25; Schleusenbrücke ohne Nummer 71
11 Neuer Wall 31; Alsterarkaden 18 74
12 Neuer Wall 35 76
13 Neuer Wall 37; Alsterarkaden 20 77
14 Neuer Wall 39; Alsterarkaden 21 83
15 Neuer Wall 41 86
16 Neuer Wall 43; Alsterarkaden 27; Adolphsbrücke ohne Nummer 96
17 Neuer Wall 55; Adolphsbrücke ohne Nummer 55
18 Neuer Wall 57 57
19 Neuer Wall 59 59
20 Neuer Wall 61 60
21 Neuer Wall 63 67
22 Neuer Wall 69 137
23 Neuer Wall 71 138
24 Neuer Wall 73, 75; Am Alsterfleet ohne Nummer 151
25 Neuer Wall 77; Am Alsterfleet ohne Nummer; Graskeller ohne Nummer 2196
26 Neuer Wall 2, 4; Jungfernstieg ohne Nummer 37, 38
27 Neuer Wall 8 224
28 Neuer Wall 10; Jungfernstieg 12; Bei der Stadtwassermühle 5 226 0,66
29 Neuer Wall 18; Bei der Stadtwassermühle 3, 4 229
30 Neuer Wall 20; Bei der Stadtwassermühle 2 230
31 Poststraße 2, 4; Bei der Stadtwassermühle 1; Neuer Wall ohne Nummer 238
32 Neuer Wall 24; Poststraße 1, 3, 7 451
33 Neuer Wall 26, 28 129
34 Neuer Wall 30 538
35 Neuer Wall 32 46
36 Neuer Wall 34 126
37 Neuer Wall 36 119
38 Neuer Wall 38 118
39 Neuer Wall 40 116
40 Neuer Wall 42 107
41 Neuer Wall 44 1211
42 Neuer Wall 46 104
43 Neuer Wall 48 103
44 Neuer Wall 50; Bleichenbrücke ohne Nummer 149
45 Neuer Wall 52; Bleichenbrücke 1, 3, 5, 7 20
46 Neuer Wall 54 353
47 Neuer Wall 64 2125
48 Neuer Wall 72 158
49 Neuer Wall 80 156, 154
50 Neuer Wall 84 152
51 Neuer Wall 86 1644
52 Neuer Wall 88; Stadthausbrücke 4 423 0,79
Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
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Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall V“ Vom 14. Juni 2022

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Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.06.2022 bis 28.06.2027

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TitelGültig ab
Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall V“ vom 14. Juni 202229.06.2022 bis 28.06.2027
Eingangsformel29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 1 - Innovationsbereich29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 2 - Ziele und Maßnahmen29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 3 - Aufgabenträgerin29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 4 - Gesamtaufwand29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 5 - Verwaltungspauschale29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 6 - Anpassungsfaktor29.06.2022 bis 28.06.2027
§ 7 - Geltungsdauer29.06.2022 bis 28.06.2027
Anhang 129.06.2022 bis 28.06.2027
Anhang 2 - Der Innovationsbereich Neuer Wall V umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen):29.06.2022 bis 28.06.2027
Auf Grund von § 3 und § 10 Absatz 1 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom 8. März 2022 (HmbGVBl. S. 169) wird verordnet:

§ 1 Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerichtet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen Grundstücke aufgeführt.

§ 2 Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort Neuer Wall V zu stärken.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
a)
gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zur Steigerung der Aufenthaltsqualität,
b)
Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit,
c)
zusätzliche Reinigungs- und Serviceleistungen im öffentlichen Raum,
d)
Einsatz eines Districtmanagements,
e)
Betrieb, Instandhaltung und Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung und
f)
Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innovationsbereichs.

§ 3 Aufgabenträgerin

Aufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mbH.

§ 4 Gesamtaufwand

Der Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Obergrenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale nach § 5 7 193 528 Euro.

§ 5 Verwaltungspauschale

Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 20 000 Euro festgesetzt.

§ 6 Anpassungsfaktor

Nach § 9 Absatz 7 GSPI wird für das Grundstück
1.
Neuer Wall 10; Jungfernstieg 12; Bei der Stadtwassermühle 5, Flurstück 226 ein Anpassungsfaktor für die modifizierte Fläche von 0,66,
2.
Neuer Wall 88; Stadthausbrücke 4, Flurstück 423 ein Anpassungsfaktor von 0,79
festgesetzt.

§ 7 Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Anhang 1

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Anhang 2

Der Innovationsbereich Neuer Wall V umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen):
Nummer Belegenheit Flurstücksnummer Anpassungsfaktor gemäß § 9 Absatz 7 GSPI
1 Neuer Wall 1, 3, 5; Jungfernstieg 7; Alsterarkaden ohne Nummer 900
2 Neuer Wall 7; Alsterarkaden 9 903
3 Neuer Wall 9; Alsterarkaden 10 904
4 Neuer Wall 11; Alsterarkaden 11 905
5 Neuer Wall 13; Alsterarkaden 11a 906
6 Neuer Wall 15 907
7 Neuer Wall 17; Alsterarkaden 13 1650
8 Neuer Wall 19; Schleusenbrücke ohne Nummer; Schleusenbrücke 10; Alsterarkaden ohne Nummer 2076, 2077
9 Schleusenbrücke 1 69
10 Neuer Wall 25; Schleusenbrücke ohne Nummer 71
11 Neuer Wall 31; Alsterarkaden 18 74
12 Neuer Wall 35 76
13 Neuer Wall 37; Alsterarkaden 20 77
14 Neuer Wall 39; Alsterarkaden 21 83
15 Neuer Wall 41 86
16 Neuer Wall 43; Alsterarkaden 27; Adolphsbrücke ohne Nummer 96
17 Neuer Wall 55; Adolphsbrücke ohne Nummer 55
18 Neuer Wall 57 57
19 Neuer Wall 59 59
20 Neuer Wall 61 60
21 Neuer Wall 63 67
22 Neuer Wall 69 137
23 Neuer Wall 71 138
24 Neuer Wall 73, 75; Am Alsterfleet ohne Nummer 151
25 Neuer Wall 77; Am Alsterfleet ohne Nummer; Graskeller ohne Nummer 2196
26 Neuer Wall 2, 4; Jungfernstieg ohne Nummer 37, 38
27 Neuer Wall 8 224
28 Neuer Wall 10; Jungfernstieg 12; Bei der Stadtwassermühle 5 226 0,66
29 Neuer Wall 18; Bei der Stadtwassermühle 3, 4 229
30 Neuer Wall 20; Bei der Stadtwassermühle 2 230
31 Poststraße 2, 4; Bei der Stadtwassermühle 1; Neuer Wall ohne Nummer 238
32 Neuer Wall 24; Poststraße 1, 3, 7 451
33 Neuer Wall 26, 28 129
34 Neuer Wall 30 538
35 Neuer Wall 32 46
36 Neuer Wall 34 126
37 Neuer Wall 36 119
38 Neuer Wall 38 118
39 Neuer Wall 40 116
40 Neuer Wall 42 107
41 Neuer Wall 44 1211
42 Neuer Wall 46 104
43 Neuer Wall 48 103
44 Neuer Wall 50; Bleichenbrücke ohne Nummer 149
45 Neuer Wall 52; Bleichenbrücke 1, 3, 5, 7 20
46 Neuer Wall 54 353
47 Neuer Wall 64 2125
48 Neuer Wall 72 158
49 Neuer Wall 80 156, 154
50 Neuer Wall 84 152
51 Neuer Wall 86 1644
52 Neuer Wall 88; Stadthausbrücke 4 423 0,79
Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
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