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Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021

Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) vom 28. Juli 202113.08.2021
Eingangsformel13.08.2021
§ 1 - Kostenausgleich13.08.2021
§ 2 - Verordnungsermächtigung13.08.2021
§ 3 - In-Kraft-Treten13.08.2021
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Kostenausgleich

Die Stadt Fehmarn und der Kreis Ostholstein erhalten für die durch das Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung 13. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 42) verursachten Mehrbelastungen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

§ 2 Verordnungsermächtigung

Die Höhe des Ausgleichs sowie das Verfahren der Erstattung regelt das für Inneres zuständige Ministerium durch Verordnung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 28. Juli 2021
Daniel Günther Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Ministerpräsident Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz Monika Heinold
Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Finanzministerin
Version: 12.08.2021
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Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021

Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) vom 28. Juli 202113.08.2021
Eingangsformel13.08.2021
§ 1 - Kostenausgleich13.08.2021
§ 2 - Verordnungsermächtigung13.08.2021
§ 3 - In-Kraft-Treten13.08.2021
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Kostenausgleich

Die Stadt Fehmarn und der Kreis Ostholstein erhalten für die durch das Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung 13. Februar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 42) verursachten Mehrbelastungen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

§ 2 Verordnungsermächtigung

Die Höhe des Ausgleichs sowie das Verfahren der Erstattung regelt das für Inneres zuständige Ministerium durch Verordnung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 28. Juli 2021
Daniel Günther Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Ministerpräsident Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz Monika Heinold
Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Finanzministerin
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