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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Menzingen, Übungsplatz Gubel: Bauliche Massnahmen
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Menzingen, Übungsplatz Gubel: Bauliche Massnahmen
Mitwirkung und Anhörung vom 1. Oktober 2026
Gemeinde:
Menzingen
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
-
Projektbeschrieb inkl. Planbeilage
Gegenstand:
Das Projekt umfasst die baulichen Massnahmen im Hinblick auf die Einführung des neuen Boden-Luft-Verteidigungssystem grösserer Reichweite (BODLUV-Sytem GR) auf dem Übungsplatz Gubel.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:
-
Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes nach Artikel 17 Abs. 3 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Oktober 2026 bis 2. November 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeinde Menzingen, Alte Landstrasse 2a, 6313 Menzingen
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
| 1. Oktober 2026 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Menzingen, Übungsplatz Gubel: Bauliche Massnahmen
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Mitwirkung und Anhörung vom 1. Oktober 2026
Gemeinde:
Menzingen
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen:
-
Projektbeschrieb inkl. Planbeilage
Gegenstand:
Das Projekt umfasst die baulichen Massnahmen im Hinblick auf die Einführung des neuen Boden-Luft-Verteidigungssystem grösserer Reichweite (BODLUV-Sytem GR) auf dem Übungsplatz Gubel.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren:
Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ).
Ausnahmebewilligungen:
Für das Projekt ist nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtliche Ausnahmebewilligung nötig:
-
Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes nach Artikel 17 Abs. 3 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0 )
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 2. Oktober 2026 bis 2. November 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Gemeinde Menzingen, Alte Landstrasse 2a, 6313 Menzingen
Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG).
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Bundesrecht
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