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Version: 24.08.1977
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TR BOS: Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

An
die Regierungen,
die Kreisverwaltungsbehörden,
die Gemeinden,
die Präsidien der Bayerischen Polizei,
das Bayer. Landeskriminalamt,
das Bayer. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (einschl. Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg und Katastrophenschutzschule Bayern),
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt.
Für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinne der Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS) - Bek vom 12. Februar 1973, MABl S. 116 - wird hiermit die Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS)
eingeführt.
Das Funkmeldesystem (FMS) der BOS ermöglicht eine erhebliche Verkürzung des Nachrichtenaustausches in Sprechfunkverkehrskreisen zwischen beweglichen Einsatzkräften und der Einsatzleitstelle durch Übertragung digitaler Kurztelegramme anstelle analoger Sprache für definierte taktische Meldungen und Anordnungen. Es eröffnet die Verwendung automatisierter Einsatzleitsysteme und bewirkt dadurch eine besser Kräfteübersicht, -verfügbarkeit und Einsatzeffektivität. Wegen der verkürzten Belegungsdauer des jeweiligen Sprechfunkkanals wird eine höhere Frequenznutzung für wichtige Einsatzgespräche erreicht.
Die technischen und konstruktiven Forderungen sind den einschlägigen Herstellerfirmen zugeleitet worden.
EAPl 12 - 122
MABl 1977 S. 574
Version: 10.07.1994
Anzahl Änderungen: 44

TR BOS: Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

An
die Regierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
die Gemeinden
die Präsidien der bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
die Katastrophenschutzschule Bayern
nachrichtlich an
die Rettungszweckverbände
Für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, IMBek vom 10.10.1984, MABl S. 558) wird hiermit die
in der Fassung vom Oktober 1993
eingeführt. Die bisherigen Fassungen der gerätebezogenen Technischen Richtlinien verlieren zum 01.07.1994 ihre Gültigkeit.
Die bisher bestehenden Technischen Richtlinien für Sprechfunkgeräte FuG 8a/b/c, FuG 9b/c und FuG 10a/13a basieren auf Entwicklungen, die z. T. über 15 Jahre zurückliegen. Unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen hat die Technische Kommission des AK II die vorhandenen Technischen Richtlinien so überarbeitet, dass der Gerätebedarf der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bis zur Einführung europaeinheitlicher digitaler Funksysteme abgedeckt werden kann.
Die „Rahmenrichtlinie“ für Sprechfunkgeräte der BOS enthält die Grundforderungen, die an vorzugsweise mobil oder tragbar zu betreibende Sprechfunkgeräte zu stellen sind. Gerätespezifische Besonderheiten und Leistungsmerkmale werden in gesonderten, auf die einzelnen Geräte bezogenen Richtlinienteilen (Geräterichtlinien) festgelegt.
Nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen werden zum 01.07.1994 aufgehoben:
TR BOS
IMBek vom
MABl Seite
Vielkanal-Sprechfunkgerät
FuG 8a-1/8b/8b-1/8b-2/8c
30.10.1985
639
FuG 9b/9c
27.08.1979
528
Vielkanal-Handsprechfunkgerät
FuG 10a/13a
13.05.1977
489
I. A.
Dr. Schwindel
Ministerialdirigent
EAPl 122
GAPl 0265
AllMBl 1994 S. 511
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