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Änderungen vergleichen: Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde (BGBl. II Nr. 97/2018)
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Version: 09.05.2018
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Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde (BGBl. II Nr. 97/2018)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde
StF: BGBl. II Nr. 97/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
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Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde (BGBl. II Nr. 97/2018)

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Kundmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde
StF: BGBl. II Nr. 97/2018

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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

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