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Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
OdASanté, Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit, SavoirSocial, Schweizerischer Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau Langzeitpflege und -betreuung in mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
7. November 2025 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Bundesrecht
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Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
OdASanté, Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit, SavoirSocial, Schweizerischer Dachverband für die Berufsbildung im Sozialbereich haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis / Fachfrau Langzeitpflege und -betreuung in mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
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